Rechtsprechung
BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 1 StGB; § 244 a Abs. 1 StGB
Bandendiebstahl; Bandenwille - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bande - Bandenwille - Mittäterschaft - Bandendiebstahl - Schuldspruch - Urteilsformel - Tateinheit - Nötigung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 244 Abs. 1; ; StGB § 244 a Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2, § 244 a
Bandenbegriff beim Bandendiebstahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00
c) Da weitere Feststellungen, die den Vorwurf bandenmäßiger Begehung tragen könnten, in einer neuen Hauptverhandlung nicht zu erwarten sind, ändert der Senat die Schuldsprüche dahin ab, daß die Angeklagten in den Fällen II 4, 5, 7 und 8 der Urteilsgründe lediglich des Diebstahls (die Worte "im besonders schweren Fall" werden in die Urteilsformel nicht aufgenommen, vgl. BGHSt 23, 254, 256 f.; 27, 287, 289 f) schuldig sind. - BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99
Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter …
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00
Das genügt zur Begründung bandenmäßigen Handelns jedoch nicht und zwar unabhängig von der Frage, ob schon zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH StV 2000, 315 (Anfragebeschluß); BGH, Beschluß vom 4. April 2000 - ARs 20/00; Engländer JZ 2000, 630 f.; Otto StV 2000, 313, 314 f.). - BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96
Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00
Die Annahme bandenmäßiger Begehung setzt vielmehr - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der jeweils gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 599;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 13).
- BGH, 22.12.1999 - 3 StR 339/99
Mittäterschaft beim Bandendiebstahl; Beabsichtigte Aufgabe der bisherigen …
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00
Das genügt zur Begründung bandenmäßigen Handelns jedoch nicht und zwar unabhängig von der Frage, ob schon zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH StV 2000, 315 (Anfragebeschluß); BGH, Beschluß vom 4. April 2000 - ARs 20/00; Engländer JZ 2000, 630 f.; Otto StV 2000, 313, 314 f.). - BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00
c) Da weitere Feststellungen, die den Vorwurf bandenmäßiger Begehung tragen könnten, in einer neuen Hauptverhandlung nicht zu erwarten sind, ändert der Senat die Schuldsprüche dahin ab, daß die Angeklagten in den Fällen II 4, 5, 7 und 8 der Urteilsgründe lediglich des Diebstahls (die Worte "im besonders schweren Fall" werden in die Urteilsformel nicht aufgenommen, vgl. BGHSt 23, 254, 256 f.; 27, 287, 289 f) schuldig sind. - BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00
Die Annahme bandenmäßiger Begehung setzt vielmehr - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der jeweils gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 599;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 13). - BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00
Die Annahme bandenmäßiger Begehung setzt vielmehr - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der jeweils gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 599;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 13). - BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer …
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00
Die Annahme bandenmäßiger Begehung setzt vielmehr - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der jeweils gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 599;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 13). - BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des …
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00
Die Annahme bandenmäßiger Begehung setzt vielmehr - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der jeweils gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 599;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 13).
- BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00
Zweierbande; Bandenraub; Gefestigter Bandenwille (übergeordnetes …
Diese setzt - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der jeweils gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt - BGH, Beschluß (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 5991 vom 25. Juli 2000 - 4 StR 255/00;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 13). - BGH, 05.10.2000 - 4 StR 361/00
Bandenmäßige Begehung; Gefestigter Bandenwillen; Bandendiebstahl; Fehlerhaft …
Die Annahme bandenmäßiger Begehung setzt vielmehr - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der jeweils gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 599; BGH, Beschluß vom 25. Juli 2000 - 4 StR 255/00;… Tröndle/Fischer aaO § 244 Rdn. 13).